Testament zu Gunsten eines Menschen mit Handicap
Dienstag, 04. Juni 2024 - 19:00 UhrVeranstaltungsort:
Werkstatt Tostedt, Zinnhütte 16 - 22, 21255 Tostedt
Wussten Sie eigentlich.......
Wer Leistungen vom Sozialhilfeträger bekommt muss sein Vermögen, und dazu gehört auch ein Erbe, offenlegen.
Dieses Erbe wird vom Sozialhilfeträger angerechnet und muss vom Hilfeempfänger vorrangig eingesetzt werden.
Daher ist es nötig, sich frühzeitig mit dieser Situation auseinanderzusetzen.
Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen im Rahmen des Erbrechtes zur Verfügung stehen, um dafür zu sorgen, dass das Erbe auch Ihrem Kind/Angehörigen/Geschwister mit Handicap zu Gute kommt.
Informieren Sie sich jetzt und handeln Sie frühzeitig!
Am heutigen Nachmittag klären wir Fragen wie z.B.:
- Was ist ein behindertengerechtes Testament?
- Wie kann ich für meinen Angehörigen mit Handicap sein Erbe schützen?
- Welche Möglichkeiten eröffnet mir das Erbrecht?
- Was fällt unter Vermögen - z.B. auch eine Ausbildungsversicherung?
- Kann die Stiftung ....für Menschen mit Handicap die Testamentvollstreckung übernehmen?
-Fachanwalt für Erbrecht und Zertifizierter Testamentvollstreckert-
wird Ihnen an diesem Nachmittag einen Einblick in die Gestaltungsmöglichkeiten und die Rahmenbedingungen geben.
Kosten pro Person: Vereinsmitglieder: 20,- €, Nichtmitglieder: 30,- €, (inklusive ein Kaltgetränk)
Anmeldung bitte per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder telefonisch 04131-3018128 (gern auch auf den AB sprechen)
oder auch per Fax 04133 510186
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an 04131 3018128